Für individuelle Küchen und Möbel nach Maß auf wunschkueche.com

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Version: 1.0 | Stand: 01. April 2026

§1 Geltungsbereich

1.1: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen der InterFurn GmbH (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden über die Website www.wunschkueche.com oder auf sonstigem Wege geschlossen werden.

1.2: Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.3: Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, sofern nichts anderes bestimmt ist.

§2 Vertragsschluss

2.1: Die Darstellung der Produkte auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).

2.2: Durch Abschluss des Konfigurationsprozesses und Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf der konfigurierten Waren ab.

2.3: Der Anbieter bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich per E-Mail. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar.

2.4: Der Vertrag kommt erst mit der gesonderten Auftragsbestätigung des Anbieters oder mit Beginn der Produktion zustande, spätestens jedoch mit Absendung der Ware.

§3 Informationspflichten für den Online-Shop (§ 312i BGB)

Technische Schritte zum Vertragsschluss

  1. Kunde legt das individuell konfigurierte Produkt in den Warenkorb.

  2. Kunde ruft den Warenkorb auf und prüft die Bestellzusammenstellung.

  3. Kunde gibt Lieferadresse ein; bei Bedarf eine abweichende Rechnungsadresse.

  4. Kunde wählt die gewünschte Versandmethode.

  5. Kunde wählt die Zahlungsart.

  6. Kunde schließt die Bestellung als Gast oder mit Kundenkonto durch Klick auf „Kostenpflichtig bestellen" verbindlich ab.

  7. Nach erfolgreicher Zahlungsabwicklung erhält der Kunde eine Zahlungseingangsbestätigung; der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung (§ 2.4) zustande.

Korrektur von Eingabefehlern

Vor dem verbindlichen Absenden kann der Kunde alle Eingaben auf der Bestellübersichtsseite einsehen und über „Zurück" oder „Bearbeiten" jederzeit korrigieren.

Vertragstext und Speicherung

Der vollständige Vertragstext wird dem Kunden im Anhang der Auftragsbestätigung als PDF-Dokument per E-Mail übermittelt. Wir empfehlen, dieses PDF zu speichern. Eine Speicherung auf unseren Servern mit Kundenzugang erfolgt nicht.

Vertragssprache

Vertragsschluss möglich auf Deutsch, Englisch und Französisch. Maßgeblich für Auslegung und Durchführung ist im Zweifel die deutsche Fassung.

Verhaltenskodex

Der Anbieter hat sich keinem branchenspezifischen Verhaltenskodex unterworfen.

Individualanfertigung – Ausschluss des Widerrufsrechts

Wichtiger Hinweis: Sämtliche Möbel und Möbelteile werden ausschließlich nach Kundenspezifikation gefertigt (On-Demand-Fertigung). Es findet keine Lagerhaltung von Fertigprodukten statt. Das gesetzliche Widerrufsrecht ist daher gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB kraft Gesetzes ausgeschlossen.

4.1 Geltungsbereich dieses Paragraphen

Die Regelungen dieses Paragraphen – insbesondere der Ausschluss des Widerrufsrechts – betreffen ausschließlich solche Produkte, die:

  • nicht vorgefertigt sind,

  • nach der individuellen Auswahl oder Bestimmung des Kunden hergestellt werden (z. B. nach individuellen Maßen, Farben, Materialien oder Konfigurationen) und

  • eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind.

Diese Voraussetzungen liegen typischerweise bei Küchenmöbeln und Möbelkomponenten der Marke Nobilia vor, die der Kunde im Rahmen des Konfigurationsprozesses individuell zusammenstellt und die ausschließlich auf Bestellung (On-Demand) produziert werden.

Nicht von diesem Paragraphen erfasst sind Produkte, die unabhängig von einer individuellen Kundenspezifikation als Lager- oder Serienware verfügbar sind. Hierzu zählen insbesondere:

  • Elektrogeräte (z. B. Einbau- und Haushaltsgeräte)

  • Reinigungs- und Pflegemittel

  • Sonstiges Zubehör und Serienartikel ohne individuelle Anfertigung

Für diese Artikel gilt das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Erhalt der Ware gemäß §§ 312g, 355 BGB uneingeschränkt.

Im Zweifel, ob ein Produkt unter diesen Paragraphen fällt, ist maßgeblich, ob die konkreten Kundenvorgaben in die Produktion eingeflossen sind und eine Verwendung für andere Kunden ohne wesentliche Änderung ausgeschlossen ist.

4.2 Sonderanfertigung nach Kundenspezifikation

Die in § 4.1 genannten Nobilia-Produkte werden ausschließlich nach den individuellen Vorgaben, Maßen, Konfigurationen und Ausstattungswünschen des jeweiligen Kunden gefertigt. Die Produktion erfolgt auf Bestellung (On-Demand-Fertigung); es findet keine Lagerhaltung von Fertigprodukten dieser Produktgruppe statt.

4.3 Ausschluss des Widerrufsrechts für Individualmöbel

Da die in § 4.1 genannten Nobilia-Produkte gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB nach Kundenspezifikation angefertigt werden und eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind, besteht für diese Produkte kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass das Widerrufsrecht für diese Waren kraft Gesetzes ausgeschlossen ist. Der Kunde wird hierüber vor Vertragsschluss gesondert informiert und bestätigt dies durch Abschluss der Bestellung.

4.4 Stornierung und Rückgabe

Eine Rückgabe, ein Umtausch oder eine Stornierung der in § 4.1: genannten Individualmöbel nach Produktionsbeginn ist – unbeschadet der gesetzlichen Gewährleistungsrechte – ausgeschlossen. Bis zum Produktionsbeginn kann der Kunde den Auftrag gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 % des Netto-Bestellwerts stornieren; nach Produktionsbeginn ist eine Stornierung nicht mehr möglich.

Für nicht individuell gefertigte Artikel (§ 4.1 Abs. 2) gelten die gesetzlichen Regelungen zum Widerruf und zur Rückgabe.

§ 5 Widerufsbelehrung

Das Widerrufsrecht ist produktabhängig:

  1. Für Produkte, die gemäß § 4.1 dieser AGB die Voraussetzungen einer Individualanfertigung erfüllen (insbesondere Küchenmöbel und Möbel-komponenten der Marke Nobilia nach Kundenspezifikation), besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB kein Widerrufsrecht.

  2. Für alle übrigen Produkte, die nicht individuell nach Kundenspezifikation gefertigt werden (z. B. Elektrogeräte, Reinigungsmittel, Serienartikel), besteht das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Erhalt der Ware gemäß §§ 312g, 355 BGB.

Zur Information des Kunden wird nachfolgend die gesetzliche Widerrufsbelehrung in der für Verbraucher geltenden Standardform abgedruckt, verbunden mit dem Hinweis auf den produktspezifischen Ausschluss:

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WIDERRUFSBELEHRUNG (gesetzliche Information)

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen

Vertrag zu widerrufen.

HINWEIS: Das Widerrufsrecht ist bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die

nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl

oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist, oder die eindeutig auf

die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,

AUSGESCHLOSSEN (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Da alle Produkte des Anbieters

ausschließlich als Individualmöbel nach Kundenspezifikation gefertigt werden,

besteht für diese Waren kein Widerrufsrecht.

Um Ihr – soweit gesetzlich nicht ausgeschlossenes – Widerrufsrecht auszuüben,

müssten Sie uns

InterFurn GmbH

Niddastraße 91

60329 Frankfurt am Main

E-Mail: impressum@wunschkuechen.com

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief oder E-Mail) über Ihren

Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das

Muster-Widerrufsformular in Anhang 1 dieser AGB verwenden.

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§ 6 Preise, Lieferkosten und Zahlung

6.1 Preise

Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

6.2 Lieferkosten

Die Lieferkosten werden individuell auf Basis des Warenkorbs (Volumen, Gewicht, Anzahl der Möbelteile) sowie der angegebenen Lieferadresse berechnet. Dem Kunden werden die konkreten Lieferkosten vor Abschluss der Bestellung auf der Bestellübersichtsseite verbindlich ausgewiesen, bevor er die Bestellung kostenpflichtig aufgibt. Lieferungen erfolgen ausschließlich innerhalb Deutschlands, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Lieferregion vereinbart wird.

6.3 Rechnungsstellung

Nach Vertragsschluss (§ 2.4) übersendet der Anbieter dem Kunden eine Rechnung per E-Mail als PDF-Anhang. Die Rechnung enthält alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben gemäß § 14 UStG.

6.4 Zahlungsarten

Kreditkarte

Akzeptiert werden Kreditkarten der Anbieter Mastercard, Visa und American Express. Die Kreditkartenzahlung wird über den Zahlungsdienstleister Stripe, Inc. abgewickelt. Die Belastung der Kreditkarte erfolgt mit Vertragsschluss bzw. Auftragsbestätigung. Der Anbieter speichert keine Kreditkartennummern oder sonstigen Zahlungsdaten auf eigenen Systemen; die Verarbeitung erfolgt ausschließlich durch Stripe im Rahmen der PCI-DSS-Konformität.

Stripe

Zahlungen per Stripe (Karte und weitere über Stripe verfügbare Zahlungsmittel) werden über die verschlüsselte Infrastruktur von Stripe, Inc. verarbeitet. Es gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen von Stripe (www.stripe.com).

PayPal – Sofortzahlung

Bei Auswahl von PayPal wird der Kunde zur Kasse von PayPal weitergeleitet und zahlt den fälligen Betrag sofort über sein PayPal-Konto. Es gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen von PayPal (www.paypal.com).

PayPal – Jetzt kaufen, später bezahlen (BNPL)

Diese Zahlungsoption ermöglicht dem Kunden eine zeitlich aufgeschobene Zahlung. Sie steht ausschließlich Kunden zur Verfügung, die von PayPal auf Grundlage einer eigenen Bonitätsprüfung für diese Option freigegeben wurden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung dieser Zahlungsart besteht nicht. Konditionen und Laufzeiten richten sich nach den Bedingungen von PayPal.

PayPal – Ratenzahlung / Finanzierung

Eine Ratenzahlung über PayPal ist möglich, sofern der Kunde von PayPal auf Grundlage einer eigenen Bonitätsprüfung für diese Option freigegeben wurde. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung dieser Zahlungsart besteht nicht. Konditionen, Zinssätze und Laufzeiten richten sich ausschließlich nach den Bedingungen von PayPal.

Klarna

Die Zahlungsabwicklung über Klarna (Sofortüberweisung, Rechnung oder Ratenkauf, je nach Verfügbarkeit) erfolgt über die Klarna Bank AB. Es gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen von Klarna (www.klarna.com). Die Verfügbarkeit einzelner Klarna-Zahlungsarten ist von einer Bonitätsprüfung durch Klarna abhängig.

Überweisung (Vorkasse)

Bei Zahlung per Banküberweisung übersendet der Anbieter dem Kunden nach Auftragsbestätigung eine Rechnung mit Bankverbindung. Die Lieferung bzw. Produktionsfreigabe erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang. Die Zahlungsfrist beträgt 7 Werktage; nach Ablauf ohne Zahlungseingang ist der Anbieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

6.5 Datensicherheit bei Zahlungen

Der Anbieter speichert keine Kreditkartennummern, Kontodaten oder sonstige sensible Zahlungsinformationen auf eigenen Systemen. Die vollständige Verarbeitung und sichere Speicherung von Zahlungsdaten erfolgt ausschließlich durch die jeweiligen zertifizierten Zahlungsdienstleister (Stripe, PayPal, Klarna). Der Anbieter hat zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf vollständige Zahlungsdaten des Kunden.

6.6 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu berechnen.

§ 7 Maß- und Konfigurationsverantwortung des Kunden

7.1: Der Kunde ist allein verantwortlich für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Realisierbarkeit aller von ihm im Rahmen des Konfigurationsprozesses übermittelten Angaben. Dies umfasst insbesondere:

  1. alle angegebenen Maße (Breite, Höhe, Tiefe, Nischenmaße, Wandabstände, Raumhöhen, Türöffnungen, Durchgangsbreiten etc.);

  2. die gewählten Materialien, Oberflächen, Farben und Ausstattungen;

  3. die Angaben zur Beschaffenheit und Tragfähigkeit des vorgesehenen Aufstellungsorts (Boden, Wände, Deckenhöhe);

  4. sonstige für die Fertigung und Lieferung relevante Informationen.

7.2: Der Anbieter fertigt die Möbel ausschließlich auf Basis der vom Kunden übermittelten Konfigurationsdaten. Eine eigenständige Überprüfung der Maße oder Angaben durch den Anbieter erfolgt nicht und kann vom Kunden nicht erwartet werden.

7.3: Weichen die tatsächlichen Verhältnisse am Aufstellungsort von den übermittelten Angaben ab, liegt dies im alleinigen Verantwortungsbereich des Kunden. Kosten für Nachfertigungen, Anpassungen oder einen neuen Produktionsauftrag aufgrund fehlerhafter Kundenangaben trägt der Kunde vollständig. Gewährleistungsansprüche wegen Nichtpassens aufgrund fehlerhafter Kundenmaße sind ausgeschlossen.

7.4: Der Anbieter empfiehlt dem Kunden ausdrücklich, alle Maße am Aufstellungsort zweifach zu prüfen und bei Unsicherheiten vorab den Kundenservice zu kontaktieren, bevor die Bestellung verbindlich abgegeben wird.

7.5: Gleiches gilt für die technische Machbarkeit der Lieferung zum Aufstellungsort (Treppenhausbreite, Türdurchgänge, Aufzugsdimensionen). Kann eine Lieferung zum gewünschten Aufstellungsort aufgrund von Maßen nicht durchgeführt werden, die der Kunde hätte erkennen können, trägt der Kunde etwaige Mehrkosten (z. B. Demontage, alternativer Transport).

§ 8 Farbabweichungen und Materialdarstellung

8.1: Die auf der Website dargestellten Produktfotos, Konfigurationsansichten, Renderings und Farbmuster sind illustrativ und können je nach Bildschirm-einstellungen, Kalibrierung und Lichtverhältnissen von der tatsächlichen Erscheinung der gelieferten Ware abweichen.

8.2: Natürliche Materialien (z. B. Holz, Stein, Leder, Textilien) unterliegen naturgemäßen Schwankungen in Maserung, Struktur, Farbton und Textur. Diese materialimmanenten Abweichungen stellen keinen Sachmangel dar.

8.3: Farbliche Abweichungen zwischen dem auf dem Bildschirm dargestellten Farbton und dem tatsächlich gelieferten Produkt begründen keinen Gewährleistungsanspruch, sofern die Abweichung innerhalb der branchenüblichen Toleranz liegt.

8.4: Dem Kunden wird empfohlen, vor der Bestellung kostenfreie Musterstücke (soweit angeboten) anzufordern, um eine realistische Einschätzung von Farbe, Oberfläche und Material zu erhalten. Der Anbieter stellt auf Anfrage Materialproben zur Verfügung.

§ 9 Lieferung und Spedition

9.1 Allgemeines

Die Lieferung der Möbel erfolgt durch den vom Anbieter beauftragten Logistikdienstleister:

MM – Transport & Logistik GmbH
Klingenderstr. 22, 33100 Paderborn, Deutschland
Tel.: +49 5251 87976-0 | Fax: +49 5251 87976-29
E-Mail: info@mm-tl.de | www.mm-tl.de
(nachfolgend „Hauptspediteur")

Der Hauptspediteur ist auf Grundlage eines gesonderten Liefervertrags berechtigt, für die Zustellung auf der letzten Meile regionale Subspeditionsunternehmen zu beauftragen (nachfolgend gemeinsam „Spedition"). Auf die Auswahl regionaler Subspediteure durch den Hauptspediteur hat der Anbieter keinen Einfluss.

Sofern nicht anderweitig vereinbart, umfasst die Lieferung das Vertragen der Möbel vor die erste verschlossene Tür (Frei Bordsteinkante-Lieferung).

9.2 Zwei-Mann-Handling – Standardleistung

Das Zwei-Mann-Handling umfasst die Lieferung und das Vertragen der Möbel durch maximal zwei Mitarbeiter der Spedition bis zur angegebenen Verwendungsstelle. Diese Standardleistung gilt vertragsgemäß ausschließlich bis einschließlich des 3. Obergeschosses ohne Aufzug.

9.3 Lieferung ab dem 4. Obergeschoss

Ab dem 4. Obergeschoss (ohne Aufzug) ist die Etagen-Lieferung durch die Spedition nur möglich, wenn ein für den Möbeltransport ausreichend großer und geeigneter Aufzug (Lastenaufzug oder entsprechend dimensionierter Personenaufzug) zur Verfügung steht und dessen Nutzung durch den Kunden sichergestellt wird.

Steht kein geeigneter Aufzug zur Verfügung, ist die Spedition berechtigt und verpflichtet, die Lieferung ausschließlich frei Bordsteinkante (Abladeort: öffentliche Straße oder Hauseingang) zu erbringen. Eine weitergehende Lieferpflicht besteht in diesem Fall nicht. Etwaige Mehrkosten für die Organisation eines alternativen Transports zur Verwendungsstelle trägt der Kunde.

Der Kunde ist verpflichtet, die Aufzugsverfügbarkeit und -eignung vor der Lieferung zu prüfen und dem Anbieter auf Anfrage zu bestätigen.

9.4 Arbeitsschutzrechtliche Bewertung durch die Spedition

Den Fachkräften der Spedition obliegt bauseits die eigenverantwortliche Bewertung, ob die Durchführung des Transports zur Verwendungsstelle unter Einhaltung aller anwendbaren arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften (u. a. Lastenhandhabungsverordnung – LasthandhabV, ArbSchG) mit zwei Personen sicher möglich ist.

Kommt die Spedition nach pflichtgemäßer Prüfung zum Ergebnis, dass für eine sichere Lieferung zur Anwendungsstelle mehr als zwei Personen erforderlich sind, wird der Anbieter den Kunden hierüber informieren.

9.5 Vier-Mann-Handling – Optionale Zusatzleistung

Auf ausdrücklichen Kundenwunsch oder auf Empfehlung der Spedition kann gegen einen gesondert ausgewiesenen Aufpreis ein Vier-Mann-Handling gebucht werden. Die Buchung dieser Leistung ist vor dem Liefertermin schriftlich zu vereinbaren und vorab zu bezahlen. Der Aufpreis wird dem Kunden auf Anfrage oder im Buchungsprozess mitgeteilt.

9.6 Liefertermin und Ankündigung

Liefertermine sind unverbindliche Richtwerte, sofern kein ausdrücklicher Fixtermin vereinbart wurde. Die Spedition kündigt den Liefertermin rechtzeitig an (in der Regel telefonisch oder per E-Mail).

9.7: Nichtanwesenheit des Kunden zum Lieferzeitpunkt

Der Kunde ist verpflichtet, zum vereinbarten Liefertermin persönlich oder durch eine bevollmächtigte, handlungsfähige Person anwesend zu sein und die Entgegennahme der Ware sicherzustellen.

Ist der Kunde zum vereinbarten Lieferzeitpunkt nicht anzutreffen und kann die Lieferung nicht durchgeführt werden, trägt der Kunde die Kosten für eine zweite Anlieferung. Die Pauschale für die zweite Anlieferung beträgt 190,00 € (einhundertneunzig Euro) und ist vollständig vom Kunden zu tragen. Die Pauschale ist vor der Durchführung der zweiten Anlieferung in voller Höhe zu bezahlen; die zweite Anlieferung wird erst nach Zahlungseingang beauftragt.

Weitergehende Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben vorbehalten.

§ 10 Wareneingangsprüfung und Schadensdokumentation

10.1: Der Kunde ist verpflichtet, die angelieferte Ware unmittelbar bei der Übergabe auf äußerlich erkennbare Transportschäden zu prüfen.

10.2: Werden bei der Übergabe Schäden festgestellt, hat der Kunde folgende Pflichten zu erfüllen:

  1. Dokumentation: Alle Schäden sind unverzüglich und vollständig durch aussagekräftige Fotografien zu dokumentieren (Gesamtansicht, Detail-ansicht des Schadens, Verpackungszustand).

  2. Protokollierung auf dem Ablieferschein: Sämtliche festgestellten Schäden sind präzise, vollständig und ausdrücklich auf dem Ablieferschein der Spedition zu vermerken. Der Fahrer der Spedition ist zur Gegenzeichnung aufzufordern.

  3. Unzureichende Formulierungen: Allgemeine oder unspezifische Vorbehalte wie „Annahme unter Originalverpackung (OVP)", „Vorbehalt", „unter Vorbehalt" oder ähnliche pauschale Formulierungen sind ausdrücklich nicht ausreichend und ersetzen keine konkrete Schadensbeschreibung. Solche Formulierungen können im Schadensfall nicht als Nachweis eines Transportschadens anerkannt werden.

  4. Meldung an den Anbieter: Der Kunde hat Transportschäden zusätzlich unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung, schriftlich mit den erstellten Fotos an den Anbieter zu melden.

10.3: Bei nicht erkennbaren (versteckten) Schäden hat der Kunde den Schaden unverzüglich nach Entdeckung, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung, schriftlich beim Anbieter anzuzeigen.

10.4: Unterlässt der Kunde die ordnungsgemäße Schadensdokumentation und -meldung gemäß dieser Bestimmung, können Ansprüche wegen Transportschäden gegenüber der Spedition oder dem Anbieter ganz oder teilweise ausgeschlossen sein. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wegen Mängeln der Kaufsache bleiben hiervon unberührt.

§ 11 Verpackungsentsorgung

11.1: Die Spedition nimmt auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden das Verpackungsmaterial der gelieferten Möbel unmittelbar bei der Anlieferung wieder mit. Der Kunde hat diesen Wunsch spätestens bei Übergabe der Ware gegenüber dem Fahrer zu äußern.

11.2: Eine Verpflichtung des Anbieters oder der Spedition zur Mitnahme von Verpackungsmaterial besteht nicht, sofern der Kunde dies nicht ausdrücklich wünscht. Für den Fall der Mitnahme darf hierdurch keine unverhältnismäßige Wartezeit entstehen.

11.3: Alternativ kann der Kunde das Verpackungsmaterial eigenverantwortlich über die kommunalen Wertstoff- und Entsorgungssysteme entsorgen.

§ 12 Einlagerung

12.1: Der Anbieter bietet Kunden auf Wunsch die Möglichkeit, fertiggestellte Möbel vor der Auslieferung kostenpflichtig einzulagern. Die maximale Einlagerungsdauer beträgt vier (4) Wochen ab Fertigstellung der Ware.

12.2 Die Einlagerung ist kostenpflichtig und wird berechnet mit: 3,00 € (drei Euro) pro Tag und pro angefangenem Kubikmeter (m³) des eingelagerten Volumens.

Angefangene Tage werden als volle Tage berechnet. Angefangene Kubikmeter werden als volle Kubikmeter berechnet.

12.3: Die Einlagerungskosten entstehen insbesondere in folgenden Fällen:

  1. Kundenwunsch: Der Kunde wünscht eine spätere Lieferung als das frühestmögliche Lieferdatum.

  2. Vom Kunden verursachter Lieferverzug: Die Auslieferung verzögert sich aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. fehlende Empfangs-bereitschaft, nicht freigegebene Zufahrt, verspätete Zahlungen, fehlende oder unvollständige Lieferadresse).

12.4: Die Einlagerungskosten werden dem Kunden vor Beginn der Einlagerung mitgeteilt und sind spätestens vor der Auslieferung vollständig zu begleichen.

12.5 Nach Ablauf der maximalen Einlagerungsdauer von vier (4) Wochen ist der Anbieter berechtigt, die Ware anderweitig zu verwerten, sofern der Kunde seiner Abnahmeverpflichtung trotz Fristsetzung nicht nachkommt. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben vorbehalten.

§ 13 Lieferung, Vormontage und Aufbauservice

13.1: Werksseitige Vormontage der Nobilia-Schränke

Alle Nobilia-Schränke werden ab Werk vormontiert geliefert. Der Kunde erhält keine Zerlegtware. Bei Anlieferung von Neumöbeln sind bereits werkseitig verbaut:

  • Alle Schubladen inklusive Front

  • Alle Türen mit vorbereiteten Griffbohrungen

  • Alle Auszüge mit Soft-Close-Dämpfern

Vom Kunden selbst vorzunehmen sind nach Anlieferung lediglich: Sockelfüße einstecken (werkzeuglos), Griffe anschrauben sowie Schränke mit dem patentierten Nobilia-Sockelfußsystem ausrichten.

13.2 Optionaler Montageservice – Nobilia-zertifizierte Messmonteure

Auf Kundenwunsch vermittelt der Anbieter Nobilia-zertifizierte Messmonteure, die deutschlandweit tätig und direkt vom Hersteller geschult sind. Dieser Service ist optional und nicht Bestandteil des Kaufvertrags.

Der Montageservice wird durch einen selbstständigen Fachbetrieb erbracht (kein Erfüllungsgehilfe des Anbieters im Sinne des § 278 BGB). Der Vertrag über die Montage kommt direkt zwischen dem Kunden und dem beauftragten Fachbetrieb zustande. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Leistungen des Montagepartners.

Weitere Informationen: https://wunschkueche.com/de/montage

13.3 Gewährleistung bei Eigenaufbau oder Drittmontage

Schäden, die durch unsachgemäßen Eigenaufbau oder durch einen vom Kunden eigenständig beauftragten Montagebetrieb verursacht werden, unterliegen nicht der Gewährleistung des Anbieters (vgl. § 16.3).

13.4: Haftungsausschluss bei Terminausfällen und eigenmächtigen Änderungen

Lieferverzögerung, fehlerhafte oder unvollständige Lieferung:

Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Kosten oder Schäden, die dem Kunden dadurch entstehen, dass er im Vorfeld einer Lieferung eigenständig Montagefirmen, Handwerker oder sonstige Dritte (nachfolgend „Monteure") beauftragt hat und diese Beauftragung aufgrund folgender Umstände nicht oder nicht termingerecht ausgeführt werden kann:

  • Lieferverzögerungen gleich welcher Ursache, einschließlich produktionsbedingter Verzögerungen, logistischer Engpässe oder Ereignisse höherer Gewalt gemäß § 14 dieser AGB;

Fehlerhafte, beschädigte oder unvollständige Lieferung, die eine sofortige Montage verhindert oder unzumutbar macht.

Der Anbieter empfiehlt ausdrücklich, Monteurtermine erst nach erfolgter Lieferung und abgeschlossener Wareneingangsprüfung gemäß § 10 dieser AGB zu vereinbaren. Stornokosten, Wartegelder, Ausfallhonorare oder sonstige Folgekosten für voreilig gebuchte Montagetermine trägt der Kunde allein.

Ein Werkvertrag im Sinne der §§ 631 ff. BGB zwischen dem Kunden und dem Anbieter kommt in Bezug auf Montage- oder Aufbauleistungen nicht zustande. Etwaige Ansprüche des Kunden, die auf dem Recht des Werkvertrags beruhen (z. B. Fertigstellungspflicht, Mängelbeseitigung am Aufbau, Selbstvornahme), sind gegenüber dem Anbieter ausgeschlossen.

Eigenmächtige Änderungen durch den Kunden:

Nimmt der Kunde oder ein von ihm beauftragter Dritter eigenmächtig Änderungen, Anpassungen, Kürzungen, Umbauten oder sonstige Ein- griffe an den gelieferten Produkten vor, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters, so gilt:

  • Jegliche Kosten, die durch solche Eingriffe entstehen, trägt der Kunde vollständig selbst.

  • Der Anbieter ist nicht verpflichtet, solche Kosten mit offenen Rechnungsbeträgen zu verrechnen oder in Abzug zu bringen.

  • Reklamationen, Mängelansprüche oder Gewährleistungsansprüche, die aus oder im Zusammenhang mit eigenmächtigen Änderungen entstehen, sind gegenüber dem Anbieter ausgeschlossen.

  • Insbesondere begründen selbst vorgenommene Anpassungen (z. B. Kürzung von Arbeitsplatten, Ausschnitte in Fronten, Umlackierungen, Umbauten von Scharnieren oder Beschlägen) keinen Anspruch auf Preisminderung oder Schadensersatz gegenüber dem Anbieter.

§ 14 Höhere Gewalt und Lieferverzögerungen

14.1: Der Anbieter ist nicht für die Verzögerung oder Unmöglichkeit der Vertragserfüllung verantwortlich, soweit diese auf Ereignisse zurückzuführen sind, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen (höhere Gewalt).

14.2 Ereignisse höherer Gewalt im Sinne dieser Bestimmung sind insbesondere:

  1. Naturkatastrophen, extreme Witterungsereignisse, Überschwemmungen, Erdbeben, Feuer;

  2. Pandemien, Epidemien oder behördlich angeordnete Betriebsschließungen;

  3. Krieg, Terrorismus, Aufruhr, staatliche Eingriffe oder Embargos;

  4. Streik, Aussperrung oder sonstige Arbeitskampfmaßnahmen, die den Anbieter, seine Lieferanten oder die Spedition betreffen;

  5. Engpässe bei Rohstoffen, Vorprodukten oder Transportkapazitäten, sofern diese nicht durch den Anbieter verursacht wurden und auch durch zumutbare Beschaffungsalternativen nicht behoben werden können;

  6. Unterbrechungen in der Energie- oder IT-Infrastruktur.

14.3: Der Anbieter verpflichtet sich, den Kunden über das Eintreten eines Ereignisses höherer Gewalt und dessen voraussichtliche Dauer unverzüglich zu informieren und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen zu minimieren.

14.4: Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als acht (8) Wochen an, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Anzahlungen werden in diesem Fall innerhalb von 14 Tage vollständig erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Kunden wegen höherer Gewalt sind ausgeschlossen.

§ 15 Eigentumsvorbehalt und Eigentumsübergang

15.1 Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Zahlung

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenkosten (insbesondere Lieferkosten, Einlagerungskosten und etwaiger Zusatzleistungen) Eigentum des Anbieters (nachfolgend „Vorbehaltsware").

Eine geleistete Anzahlung begründet kein (Teil-)Eigentum des Kunden an der Vorbehaltsware. Das Eigentum geht erst mit vollständigem Eingang des gesamten Kaufpreises auf den Kunden über, unabhängig davon, ob die Ware zu diesem Zeitpunkt bereits geliefert oder verbaut wurde.

15.2 Eigentumsübergang

Das Eigentum an der gelieferten Ware geht auf den Kunden über, sobald der vollständige Kaufpreis einschließlich aller Nebenkosten beim Anbieter eingegangen ist.

Bei Zahlung in Teilbeträgen (Anzahlung und Restzahlung) gilt:

  • Die Anzahlung begründet keinen anteiligen Eigentumsübergang.

  • Der Eigentumsübergang erfolgt ausschließlich nach vollständigem Eingang der Restzahlung.

  • Der Anbieter bestätigt den vollständigen Zahlungseingang und damit den Eigentumsübergang auf Anfrage schriftlich.

15.3 Verbot der Verfügung über Vorbehaltsware

Solange das Eigentum noch nicht auf den Kunden übergegangen ist, ist der Kunde nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen, zu verkaufen oder anderweitig über sie zu verfügen.

15.4 Verbau und Einbau vor vollständigem Eigentumsübergang

Der Anbieter gestattet dem Kunden, die Vorbehaltsware (insbesondere Küchenmöbel, Schränke, Arbeitsplatten, Fronten) vor vollständigem Eigentumsübergang aufzustellen und in Betrieb zu nehmen, sofern dies dem vertragsgemäßen Verwendungszweck entspricht.

Diese Gestattung gilt jedoch nur unter folgenden Bedingungen:

  1. Der Kunde darf die Vorbehaltsware nicht dauerhaft und untrennbar mit dem Gebäude oder Grundstück verbinden, solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist. Küchenmöbel der Marke Nobilia gelten in der Regel nicht als dauerhaft und untrennbar mit dem Gebäude verbunden, da sie ohne wesentliche Beschädigung des Gebäudes oder der Möbel wieder entfernt werden können (reversible Verbindung).

  2. Der Anbieter behält sich ausdrücklich das Recht vor, Vorbehaltsware, die noch nicht vollständig bezahlt wurde, zurückzuverlangen, sofern der Kunde in Zahlungsverzug gerät oder ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden beantragt oder eröffnet wird.

  3. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass eine Rückholung der Vorbehaltsware durch den Anbieter jederzeit ohne unverhältnismäßigen Aufwand möglich ist.

15.5 Dauerhafter Verbau – § 946 BGB

Sollte die Vorbehaltsware dennoch vor vollständigem Eigentumsübergang dauerhaft und untrennbar mit einem Grundstück oder Gebäude verbunden werden (z. B. durch Einmauerung, festes Einbetonieren oder sonstige irreversible bauliche Verbindung), so dass das Eigentum an der Ware gemäß § 946 BGB kraft Gesetzes auf den Grundstückseigentümer übergeht, gilt Folgendes:

  1. Der Anbieter verliert in diesem Fall sein Eigentum an der Ware.

  2. An die Stelle des Eigentumsvorbehalts tritt in diesem Fall kraft Gesetzes ein Anspruch des Anbieters auf Abtretung der dem Kunden gegenüber dem Grundstückseigentümer zustehenden Vergütungsansprüche in Höhe des noch ausstehenden Kaufpreises (verlängerter Eigentumsvorbehalt, § 647 BGB analog).

  3. Der Kunde tritt bereits jetzt vorsorglich alle etwaigen Ansprüche gegen Dritte (insbesondere gegen Grundstückseigentümer oder Bauträger), die im Zusammenhang mit dem Einbau der Vorbehaltsware entstehen, in Höhe des ausstehenden Kaufpreises an den Anbieter ab. Der Anbieter nimmt diese Abtretung an.

  4. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn eine dauerhaft-untrennbare Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück oder Gebäude erfolgt oder droht, solange der Kaufpreis noch nicht vollständig bezahlt ist.

15.6 Zwangsvollstreckung durch Dritte

Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde den Anbieter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und auf das Eigentum des Anbieters hinzuweisen. Kosten einer Intervention trägt der Kunde, soweit sie nicht vom Dritten beigetrieben werden können.

15.7 Rücktrittsrecht des Anbieters

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Die Kosten der Rückholung trägt der Kunde.

§ 16 Gewährleistung und Garantie

16.1: Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

16.2: Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist für Sachmängel 12 Monate ab Lieferung. Gegenüber Verbrauchern beträgt sie 24 Monate ab Lieferung.

16.3: Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, eigenmächtige Veränderungen, fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte, übermäßige Beanspruchung oder nicht bestimmungsgemäße Nutzung entstanden sind.

16.4 Herstellergarantien

Soweit Hersteller von Einzelkomponenten (z. B. Beschläge, Scharniere, Schubladensysteme, Beleuchtungselemente) eigenständige Herstellergarantien gewähren, sind diese von der gesetzlichen Gewährleistung unabhängig und berühren diese nicht. Einzelheiten zu etwaigen Herstellergarantien werden dem Kunden produktbezogen mitgeteilt. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden gegenüber dem Anbieter bleiben durch Herstellergarantien unberührt.

§ 17 Haftung

17.1: Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

17.2: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), und zwar begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

17.3 Haftungsausschluss für Handlungen der Spedition

Die Spedition (MM – Transport & Logistik GmbH sowie von ihr beauftragte regionale Subspeditionsunternehmen) ist ein rechtlich selbstständiges Drittunternehmen, das im eigenen Namen und auf eigene Verantwortung handelt. Die Spedition ist kein Erfüllungsgehilfe des Anbieters im Sinne des § 278 BGB, soweit es um Tätigkeiten geht, die über die reine Transportleistung hinausgehen.

Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Spedition oder ihre Mitarbeiter, Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen im Zusammenhang mit der Durchführung der Lieferung verursacht werden. Dies gilt insbesondere für:

  1. Sachschäden am Eigentum des Kunden: Schäden an Böden, Wänden, Türen, Treppen, Geländern, Aufzügen, sonstigen Einrichtungsgegenständen oder baulichen Anlagen, die im Rahmen der Anlieferung, des Vertragens oder der Aufstellung der Möbel entstehen;

  2. Personenschäden: Körperverletzungen, Gesundheitsbeeinträchtigungen oder sonstige Personenschäden des Kunden, von Haushaltsmitgliedern, Nachbarn oder Dritten, die durch Handlungen oder Unterlassungen der Spedition oder ihrer Mitarbeiter verursacht werden.

Für derartige Schäden haftet ausschließlich die jeweils ausführende Spedition nach den für sie geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach §§ 407 ff. HGB sowie dem allgemeinen Deliktsrecht (§§ 823 ff. BGB).

Der Anbieter empfiehlt dem Kunden ausdrücklich, etwaige Schäden unverzüglich und noch am Liefertag direkt gegenüber dem Fahrer der Spedition zu dokumentieren und schriftlich gegenüber dem Hauptspediteur MM – Transport & Logistik GmbH (info@mm-tl.de) anzuzeigen, da Ansprüche gegenüber Speditionen gesetzlichen Meldefristen unterliegen (§ 438 HGB).

Unberührt hiervon bleibt die gesetzlich zwingende Haftung des Anbieters für ein etwaiges Auswahlverschulden gemäß § 831 BGB.

17.4: Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.

§ 18 Datenschutz

Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung des Anbieters, die auf der Website unter www.wunschkueche.com/datenschutz abrufbar ist.

§ 19 Streitschlichtung

19.1: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

19.2: Der Anbieter ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 20 Schlussbestimmung

20.1: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht zwingende Vorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entgegenstehen.

20.2: Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Frankfurt am Main. Bei Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

20.3: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

20.4: Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Über wesentliche Änderungen wird der Kunde per E-Mail informiert. Für bereits abgeschlossene Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB.

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ANHANG 1: MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR

(Dieses Formular ist nur auszufüllen und zurückzusenden, wenn das

Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen ist. Bitte beachten Sie, dass das

Widerrufsrecht für sämtliche Individualmöbel des Anbieters gemäß § 5

dieser AGB kraft Gesetzes ausgeschlossen ist.)

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An:

InterFurn GmbH

Niddastraße 91

60329 Frankfurt am Main

E-Mail: impressum@wunschkuechen.com

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen

Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der

folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*) / erhalten am (*): ____________________________________

Name des/der Verbraucher(s): ________________________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s): ____________________________________

____________________________________________________________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s)

(nur bei Mitteilung auf Papier): ____________________________________

Datum: ____________________________________

(*) Unzutreffendes streichen.

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InterFurn GmbH · Niddastraße 91 · 60329 Frankfurt am Main

Geschäftsführung: Else Schmid, Adrian Schmid

Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 105574 · USt-IdNr.: DE 307 991 786

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